Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz)
Fachkraft für Arbeitssicherheit "SiFa"
https://www.dguv.de/sifa-online/fachkraft-fuer-arbeitssicherheit/rolle-und-aufgabe/index.jsp
Warum, Wie & Was
Der Arbeitgeber hat gemäß des Arbeitssicherheitsgesetzes (§ 1 ASiG) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich (§ 5 ASiG) zu bestellen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt die in §6 ASiG genannten Aufgaben und ist gemäß ASiG ein betrieblicher Berater, der den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützt. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Unternehmen.
Wir übernehmen gerne die Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch in Ihrem Unternehmen.
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Gefährdungsbeurteilung
Warum, Wie & Was
Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz „Arbeitsschutz“ ist immer Chefsache. Die rechtliche Verantwortung verbleibt auch bei Übertragung der Aufgaben immer beim Arbeitgeber. Sie können die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder zuverlässige und fachkundige Personen damit beauftragen. Um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten und Dritte nicht zu gefährden, sind Sie als Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen unter Arbeitssicherheitsgesichtspunkten zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung.
Wir unterstützen Sie gerne als Spezialisten mit Erfahrung, wir sind für Sie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Infektionsschutzhelfer und Gesundheitsschutzmanager gerne Ansprech- und Sparringpartner für Arbeitsschutz.